Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD und Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme führte sie am 28. November 2018 eine Haushaltsabklärung an Ort und Stelle durch. Mit Vorbescheid vom 22. Januar 2019 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Abweisung des Leistungsbegehrens in Aussicht. Nach erfolgtem Einwand hielt die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD. Auf dessen Empfehlung liess sie die Beschwerdeführerin erneut – nun bidisziplinär (psychiatrisch; orthopädisch) bei der Swiss Medical Assessment and Business-Center AG, St. Gallen (SMAB-Gutachten vom 23. November 2020) – begutachten.