Die Einschätzung der Versicherungsmediziner Dr. med. B. und Dr. med. E., wonach keine Hinweise für eine unfallkausale strukturelle Läsion vorhanden und die an der linken Schulter des Beschwerdeführers noch über den 14. Februar 2021 hinaus bestehenden Beschwerden auf eine leichtgradige Impingementsymptomatik bei aktivierter AC-Gelenksarthrose zu sehen seien, ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Zudem überzeugen die Ausführungen des behandelnden Orthopäden insoweit nicht, als er Zeichen für arthrotische Veränderungen verneinte (VB 150 S. 4), obwohl bereits im MR Arthrographie Schulter links vom 5. November 2020 eine leichte AC-Gelenksarthrose festgestellt worden war (VB 22).