Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 11. Juli 2022, S. 3). Was den von Dr. med. D. erwähnten Verdacht auf eine Partialruptur des superodorsalen Kapsel-Bandapparates anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass eine Verdachtsdiagnose dem im Sozialversicherungsrecht geltenden Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nicht genügt (vgl. statt vieler Urteile des Bundesgerichts 8C_467/2021 vom 13. August 2021 E. 5.2, 8C_300/2021 vom 23. Juni 2021 E. 4.2.1 und 8C_539/2020 vom 3. November 2020 E. 6.2.1). Das Vorliegen der von Dr. med. D. gestellten Diagnose einer ACG- Verletzung Rockwood Grad I wurde von Dr. med. E. schliesslich nicht in Abrede gestellt.