Diesbezüglich führte denn auch Dr. med. L. aus, die Gelenkkapsel sei etwas verdickt, wie es im Rahmen arthrotischer Veränderungen gesehen werde, eine weitergehende Verletzung finde sich jedoch nicht (VB 128). Des Weiteren konnte Dr. med. L. in der Bildgebung auch keinen Hinweis auf eine Läsion des Musculus trapezius feststellen (VB 128; vgl. demgegenüber die [laienmedizinische] Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 11. Juli 2022, S. 3).