5.2.7. In der von der Beschwerdegegnerin eingeholten konsiliarischen Beurteilung von Dr. med. L., Facharzt für Radiologie, vom 9. September 2021 zu den beiden MRI vom 5. November 2020 und vom 18. Februar 2021 führte dieser unter anderem aus, was folgt: In der ersten MRT vom 5. November 2020 sei im AC-Gelenk in den flüssigkeitssensitiven Sequenzen eine Spur Flüssigkeit nachweisbar. Die Gelenkkapsel sei etwas verdickt, wie dies im Rahmen arthrotischer Veränderungen gesehen werde. Eine weitergehende Verletzung sei nicht ersichtlich. In der Folgeuntersuchung vom 18. Februar 2021 hätten sich ähnliche Verhältnisse dargestellt.