3.3. Im Beschwerdeverfahren reichte die Beschwerdegegnerin erneut eine Stellungnahme von Dr. med. E. ein, datierend vom 23. Juni 2022. Im Wesentlichen führte dieser darin aus, der Einschätzung von Dr. med. D., wonach am linken ACG des Beschwerdeführers keine arthrotischen Veränderungen vorlägen, müsse widersprochen werden. Die Röntgen-Pa- norama-Aufnahme beider Acromioclaviculargelenke vom 21. Juli 2021 zeige sowohl eine vermehrte subchondrale Sklerose "gegenüber rechts" sowie kleine zystische Veränderungen an den Gelenkflächen. Auf der rechten Seite seien hingegen "völlig glatt konturierte Gelenkflächen" dargestellt worden.