Tätigkeit als Zimmermann "durchaus im Lebensalter von 46 Jahren" zu erwarten. Es bestünden deutliche Hinweise auf eine Knorpelschädigung im ACG mit Ergussbildung, "aus welchen eine ACG-Arthrose überwiegend wahrscheinlich erschein[e]". Die Entwicklung einer solchen Arthrose innerhalb eines Monats nach einem Ereignis sei hingegen "nicht überwiegend wahrscheinlich". Somit könne angenommen werden, dass im Rahmen des Unfallereignisses – sofern der Beschwerdeführer dabei tatsächlich eine Schulterkontusion links erlitten habe – keine richtunggebende, sondern eine vorübergehende Verschlimmerung des Vorzustandes im Sinne einer ACG-Arthrose aufgetreten sei.