3.2. Im Rahmen des Einspracheverfahrens legte die Beschwerdegegnerin das Dossier sodann (unter Beilage einer neu eingegangenen Stellungnahme des behandelnden Orthopäden [VB 138 S. 8 ff.]) Dr. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, Kompetenzzentrum Versicherungsmedizin der Suva, vor (VB 141). In seiner Beurteilung vom 7. Dezember 2021 führte dieser zusammengefasst aus, nach Durchsicht der vorliegenden MRI-Aufnahmen vom 5. November 2020 und vom 18. Februar 2021 könne er sich der von Dr. med. D. postulierten irregulären Diskusstruktur im AC-Gelenk "nicht anschliessen".