Die Prüfung der Standardindikatoren bleibt indessen entbehrlich, wenn eine Arbeitsunfähigkeit in nachvollziehbarer Weise verneint wird (vgl. BGE 143 V 418 E. 7.1 S. 429 mit Hinweisen; vgl. auch Urteile des Bundesgerichts 9C_292/2018 E. 6.2.1 und 8C_260/2017 E. 4.2.5). Nachdem das - 15 - voll beweiskräftige Gutachten nachvollziehbar und schlüssig eine Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen verneint hat (VB 264.1 S. 16 f.), konnte vorliegend auf eine Indikatorenprüfung verzichtet werden.