3.1.12. Der Beschwerdeführer beanstandet weiter, es sei widersprüchlich, wenn in der angestammten Tätigkeit von einer vollen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werde und gleichzeitig ein Tätigkeitsgebiet für eine optimal angepasste Tätigkeit definiert werde (Beschwerde S. 13; vgl. VB 264.1 S. 16).