3.1.11. Der Beschwerdeführer bemängelt zudem diverse Unklarheiten in Bezug auf die Diagnosestellung der Gutachter und deren Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, welche im Widerspruch zu der Beurteilung der behandelnden Ärzte stehe. Zudem seien die Angaben im Gutachten widersprüchlich.