ihm teilweise schwierigere Aufgaben besser als leichtere gelungen, so habe er im Bereich des verbalen Gedächtnisses zum Beispiel im schwierigen Spontanabruf der gelernten Informationen ein weit besseres Resultat als im einfacheren Wiedererkennen der Informationen erzielt. Die Leistungen in der Performanzvalidierung hätten nicht unterhalb des Zufallsniveaus gelegen, so dass nicht sicher auf eine bewusste Aggravation geschlossen werden könne. Gemäss den Beurteilungskriterien von Slick et al. (vgl. E. 3.1.7. hiervor) sei eine bewusste Aggravation jedoch wahrscheinlich.