Das Kriterienraster (Beurteilungskriterien von Slick at al. [1999]) bzw. der Entscheidungsalgorithmus auf den sich die Gutachterin bei ihrer Beurteilung stützte, unterscheidet verschiedene Kriterien und beurteilt die Wahrscheinlichkeit einer Aggravation danach, wie viele der Kriterien erfüllt sind und wie die jeweiligen Kriterien einzeln sowie im Gesamtkontext gewichtet werden. So gelten Aggravationstendenzen als wahrscheinlich, wenn das Kriterium A, mindestens zwei der Kriterien B2 bis B6 (oder eines der Kriterien B2 bis B6 und mindestens eines der Kriterien C1 bis C5) sowie das Kriterium D erfüllt sind.