3.1.4. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, er habe sich vom psychiatrischen Gutachter nicht ernst genommen gefühlt. So habe der Gutachter festgehalten, er habe sich bei der Begrüssung mit einer insgesamt skeptisch-distan- ziert anmutenden Grundhaltung präsentiert (Beschwerde S. 6 und S. 9).