Der Beschwerdeführer hat sich am 15. Oktober 2019 mit Hinweis auf den Austrittsbericht der E. AG vom 28. August 2019 und damit wegen psychischen Beschwerden erneut zum Leistungsbezug angemeldet (VB 239). Im Rahmen der darauf von der Beschwerdegegnerin getätigten medizinischen Abklärungen ergab sich, dass er seit Oktober 2018 in regelmässiger psychiatrischer Behandlung stand (VB 248). Weitere Arztberichte, die Hinweise auf somatische Beschwerden mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit geben würden, fin- -6-