3.1.2. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, es hätte eine polydisziplinäre Begutachtung stattfinden müssen, weil er trotz medikamentöser Behandlung unter anderem auch an wiederkehrenden Ohnmachtsanfällen und Schwindel im Rahmen seiner Diabeteserkrankung leide sowie Rückenbeschwerden und Schulterschmerzen beidseits mit Ausstrahlung bis in die Finger habe (Beschwerde S. 7 und 24 f.).