1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer meldete sich, nachdem sein erstes Gesuch um Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) datierend vom 15. Mai 2006 mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2012.562 vom 24. September 2013 und ein weiteres Gesuch des Beschwerdeführers vom 27. August 2013 gestützt auf ein Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG (SMAB) vom 26. Juni 2015 mit Verfügung vom 29. Oktober 2018 durch die Beschwerdegegnerin abgewiesen worden waren, am 15. Oktober 2019 abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von IV-Leistungen an. Diese holte medizinische Berichte ein, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztli-