3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreterin; 2-fach) den Beschwerdegegner das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten