(ULLIN STREIFF / ADRIAN VON KAENEL / ROGER RUDOLPH, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319 – 362 OR, 7. Aufl., Zürich / Basel / Genf 2012, N. 6 zu Art. 335b OR). Wer eine Kündigung akzeptiert, welche die gesetzliche Kündigungsfrist missachtet, verzichtet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. Bietet die versicherte Person ihre Dienste in einem solchen Fall nachträglich nicht (mehr) an, liegt eine selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vor (ARV 1989 N. 5 S. 86 E. 7b). Ein solches Verhalten fällt unter den Tatbestand von Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG (BGE 112 V 323 E. 2b S. 424 f.; CHOPARD, a.a.O., S. 131 f.).