Der Beschwerdeführer habe sich krankgemeldet, aber mehrere Tage lang kein Arztzeugnis zugestellt. Es habe angefordert werden müssen. Ausserdem habe der Beschwerdeführer nicht darüber informiert, wie sich sein Zustand verändere, und ab wann man ihn wieder hätte einplanen können. Er sei mittels E-Mail darauf hingewiesen worden, wie die Erwartungen diesbezüglich seien. Da sich der Beschwerdeführer zudem noch in der Probezeit befunden habe und er sich in dieser Zeit bereits zweimal habe krankschreiben lassen, sei klar gewesen, dass man das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen wolle. Der Beschwerdeführer habe ein sehr gleichgültiges Verhalten an den Tag gelegt.