Der Beschwerdeführer habe auf Nachfrage angegeben, ihm hätten für die eine Lokomotive die Kenntnisse gefehlt. Von einem (erfahrenen) Lokführer dürfe erwartet werden, dass er – wenn er den Dienstplan lese und er dann feststelle, dass ihm Kenntnisse fehlten – umgehend die 24 Stunden erreichbare Leitstelle informiere, damit ein anderer Lokführer aufgeboten werden könne. Auch sein persönliches Verhalten habe die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt. In der Firma müsse ein Mitarbeiter ab dem ersten Absenztag bei Krankheit ein Arztzeugnis unaufgefordert vorweisen. Der Beschwerdeführer habe sich krankgemeldet, aber mehrere Tage lang kein Arztzeugnis zugestellt.