4.1.5. In der Stellungnahme vom 23. März 2022 zum Kündigungsgrund führte die Arbeitgeberin aus, der Beschwerdeführer habe die an ihn gestellten Erwartungen nicht erfüllt. So habe er bei einer Schicht am 4. Dezember 2021 die Aufgaben nicht gemäss Dienstplan ausgeführt. Er habe mehrere Lokomotiven stehen lassen und niemanden darüber informiert, dass er den Auftrag nicht "ausführen kann/nicht ausgeführt hat". Dies habe dazu geführt, dass mehrere der Lokomotiven am Folgetag nicht hätten eingesetzt werden können, weil sie auf dem Areal eingesperrt gewesen seien. Der Beschwerdeführer habe auf Nachfrage angegeben, ihm hätten für die eine Lokomotive die Kenntnisse gefehlt.