1.3. Am 9. März 2021 meldete sich der Beschwerdeführer wegen eines Bänderrisses und einer Entzündung am rechten Fussgelenk wiederum zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin klärte in der Folge die berufliche und gesundheitliche Situation des Beschwerdeführers ab, holte dabei mehrmals die Akten der Unfallversicherung (B.) ein und nahm wiederholt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 9. Februar 2022 verneinte sie einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers, wogegen dieser Beschwerde erhob (Verfahren VBE.2022.94). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren erliess sie am 22. April 2022 eine Verfügung betreffend berufliche Massnahmen.