1. 1.1. Der 1983 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 2. Mai 2005 wegen einer Handgelenksfraktur der linken Hand zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei der damals zuständigen Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle (IV-Stelle Zürich), an. Die IV-Stelle Zürich gewährte dem Beschwerdeführer daraufhin diverse berufliche Massnahmen, welche am 10. August 2007 aufgrund einer Anstellung des Beschwerdeführers im ersten Arbeitsmarkt erfolgreich abgeschlossen wurden. Der Beschwerdeführer galt als rentenausschliessend eingegliedert.