Um die Symptome und die Diagnosen korrekter beurteilen zu können, mache man sowohl Selbsttests als auch Fremdtests. Daher sei es auch falsch, dass die Protokolle der Eingliederung "nicht valide Berteilungen einer Arbeitsfähigkeit" seien (Beschwerdebeilage [BB] 3 S. 1). Die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome, könne zudem auch nach dem jetzt gültigen Diagnosemanual gestellt werden. Weil die Diagnose einer Depression bestehe, müsse die Diagnose einer Neurasthenie entfallen (BB 3 S. 2).