4.4.3. Dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Bericht von Dr. med. D. vom 12. Mai 2022 ist zu entnehmen, dass die Argumente von med. pract. E. in dessen Einschätzung vom 24. März 2022 ihrer Meinung nach nicht richtig oder bei der Beurteilung dieses Falles nicht relevant seien. Es sei eine Tatsache, dass in der Psychiatrie sehr viele Selbstbeurteilungen durchgeführt würden und diese ein anerkanntes Mittel zur Abklärung des medizinischen Sachverhalts seien. Um die Symptome und die Diagnosen korrekter beurteilen zu können, mache man sowohl Selbsttests als auch Fremdtests.