Hinsichtlich des Gutachtens von Dr. med. C. vom 21. November 2021 führte Dr. med. D. aus, dieses sei lege artis erstellt worden und es sei vollständig. Schlüssig erscheine es jedoch nicht. Sie sei insbesondere nicht mit den Diagnosen einverstanden (VB 156 S. 18 f.). Dr. med. C. habe zudem die Berichte der IV-Eingliederungsberaterin und des Arbeitscoachs des Lernwerks, in dem die Beschwerdeführerin Integrationsmassnahmen absolviert habe, nicht beachtet. Die in den Berichten ausführlich beschriebenen Tatsachen seien ihrer Meinung nach relevant und könnten zu einer anderen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in der bisherigen und in einer angepassten Tätigkeit führen.