In medizinischer Hinsicht ist vorliegend festzustellen, dass gutachterlich eine überwiegend sachbetonte (kein oder allenfalls geringfügiger Kundenkontakt), gut strukturierte, regelmässige (aber nicht monotone) Tätigkeit ohne besonderen Zeitdruck, ohne erhöhte Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit sowie ohne hohe Anforderungen an die kognitive Leistungsfähigkeit, als optimal geeignet eingeschätzt wurde (VB 305.1 S. 7; 305.3 S. 14, 16). In der angestammten und einer angepassten Tätigkeit besteht in einem ganztägigen Pensum eine 50%ige Arbeitsfähigkeit (VB 305.1 S. 7 f.).