Den SMAB-Gutachtern lagen die Ergebnisse der beruflichen Massnahmen vor (VB 305.2 S. 6 ff., 15, 17, 20, 24; 305.3 S. 4 ff.). In der ergänzenden Stellungnahme vom 3. März 2022 setzten sich die SMAB-Gutachter umfassend mit der durchgeführten Eingliederungsmassnahme bei der Stiftung D. auseinander und führten aus, der Bericht der Stiftung D. (VB 183) sei selbstverständlich bei der Begutachtung berücksichtigt worden. Die Einschätzung der Vermittelbarkeit im Bericht der Stiftung D. (VB 183 S. 4) entspreche zudem durchaus der gutachterlichen Arbeitsfähigkeitseinschätzung (VB 318 S. 1 f.).