(vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_208/2022 vom 3. August 2022 E. 6.3 und 8C_628/2014 vom 22. Dezember 2014 E. 3.2). 5.3.2. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die Arbeitsfähigkeitseinschätzung im SMAB-Gutachten sei nicht nachvollziehbar (vgl. Beschwerde S. 9). Die SMAB-Gutachter hätten sich weder in ihrem Gutachten noch in der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme genügend zur gescheiterten Eingliederung der Stiftung D. und den übrigen beruflichen Massnahmen geäussert (vgl. Beschwerde S. 17 ff.). -7-