In der angestammten und einer angepassten Tätigkeit bestehe in einem ganztägigen Pensum eine 50%ige Arbeitsfähigkeit. Diese Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bestehe seit Februar 2011. Während der stationären psychiatrischen Behandlungen vom 3. April bis 21. Juni 2012 und vom 25. bis 27. Februar 2020 sei die Arbeitsfähigkeit aufgehoben gewesen. Hinzu komme eine vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit aus neurologischen Gründen: Vor dem Schädel-Hirn-Trauma von 2015 habe auf neurologischer Ebene keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen.