2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Juli 2022 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Vorab ist auf die Rüge des Beschwerdeführers einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt habe, indem sie seinem Rechtsvertreter eine verkürzte, unbegründete Verfügung zugestellt habe. Dies sei bei der Auferlegung der Kosten zu berücksichtigen (vgl. Beschwerde S. 8 ff.).