3. Eventualiter sei ein Gerichtsgutachten durchzuführen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." In prozessualer Hinsicht stellte er folgenden Antrag: -3- "Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und ihm in Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.