dies unter gleichzeitiger masslicher Festsetzung der Rentenbetreffnisse ab dem 1. Mai 2022 und Ankündigung des Erlasses einer späteren Verfügung betreffend den rückwirkenden Zeitraum. Die Verfügung betreffend den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis am 30. April 2022 erfolgte am 11. Mai 2022. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 12. April 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 23. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 12.04.2022 aufzuheben [sic]. 2. Es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen nach IVG, insbesondere eine ganze Rente zuzusprechen.