Im Weiteren nahm die neurologische Gutachterin Bezug auf das neuropsychologische Gutachten vom 19. Juli 2019, in dem als Folge der Meningeomoperation leichte bis mittelschwere neuropsychologische Funktionsstörungen festgestellt worden waren als Ausdruck einer verminderten psychomentalen Leistungsfähigkeit. Die SMAB-Gutachterin berücksichtigte somit das neuropsychologische Gutachten von 2019 und kam zum Schluss, insgesamt ergebe sich aufgrund der körperlichen und der neuropsychologischen Einschränkungen (verminderte postoperative Belastbarkeit) eine Arbeitsfähigkeit von 60 % in einer optimal angepassten Tätigkeit.