Die psychiatrische Gutachterin stellte fest, die Versicherte zeige sich im Laufe der Exploration lebhaft und schwungvoll (VB 147.4 S. 5 f.). Weiter führte sie aus, dass die Daten zu lebensgeschichtlichen Ereignissen fliessend berichtet würden und keine Hinweise für Aufmerksamkeits- oder Konzentrationsdefizite aus klinischer Sicht bestünden. Die Versicherte verfolge mit ausreichend Aufmerksamkeit das gesamte Explorationsgeschehen. Sie könne sich auf jeweilige Gesprächsinhalte und Themen umstellen. Auch gegen Ende der Exploration würden Konzentrationsvermögen, Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit nicht nennenswert nachlassen (VB 147.4 S. 6).