Die neurologische Gutachterin führte weiter aus, unter Hinzuziehung der Befunde in den Akten hätten in der Zusammenschau aller Befunde die beklagten Beschwerden, sowohl an den Armen als auch an den Beinen, objektiviert werden und als valide eingeordnet werden können. Der Gutachterin lagen in den beigezogenen Akten eine ausführliche Tremorfrequenzanalyse vor sowie ein Video, welches das Zittern in den Beinen beim Bergabgehen zeige.