Im neurologischen (Teil-)Gutachten wurde die durchgeführte Untersuchung ausführlich beschrieben. Es seien Halteversuche durchgeführt worden, bei denen der Versicherten abwechselnd Gegenstände in die Hände gelegt worden seien. Dabei sei es im Bereich des linken Armes zu einem leichten Tremor gekommen und im Bereich des rechten Armes "allenfalls minimal". Ein Tremor der Beine habe nicht beobachtet werden können (VB 147.3 S. 5). Die neurologische Gutachterin führte weiter aus, unter Hinzuziehung der Befunde in den Akten hätten in der Zusammenschau aller Befunde die beklagten Beschwerden, sowohl an den Armen als auch an den Beinen, objektiviert werden und als valide eingeordnet werden können.