Die Gutachter führten aus, funktionelle Auswirkungen der gestellten Diagnosen würden sich auf neurologischem Gebiet ergeben. Auf psychiatrischem Gebiet lägen keine Einschränkungen vor. Neuropsychologisch bedingt infolge der Tumoroperation würden leichte bis mittelschwere Einschränkungen vorliegen, welche zu einer verminderten psychomentalen Belastbarkeit führen würden. Dies führe zu einer circa 30%igen Einschränkung der Arbeitszeit, weshalb sich die tägliche Arbeitszeit der Versicherten auf sechs Stunden begrenze. Dies entspreche auch dem tremorbedingten -6-