Die Explorandin sei in der bisherigen Tätigkeit als ... nicht mehr arbeitsfähig (VB 107 S. 20). In angepasster Tätigkeit sei eine Arbeitsfähigkeit von 60 % anzunehmen (VB 107 S. 21). Angepasst bzw. zumutbar seien Tätigkeiten, die leichte, nicht stressige Arbeiten beinhalteten, welche sitzend erledigt werden könnten. Da die Explorandin in der neuropsychologischen Untersuchung Schwierigkeiten beim Rechnen gehabt habe, wäre allenfalls eine Tätigkeit ohne grosse kalkulatorische Ansprüche sinnvoll (VB 107 S. 20).