Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 22. Dezember 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 157) das Begehren der Beschwerdeführerin um eine Rentenerhöhung zu Recht abgewiesen hat.