Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1978 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt als ... tätig, meldete sich am 17. März 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin bidisziplinär (Neurologie, Neuropsychologie) durch Prof. Dr. med. D., Facharzt für Neurologie, und lic. phil. E., Fachpsychologin für Neuropsychologie und Psychotherapie, begutachten.