Bei nichtvermieteten Liegenschaften ist entweder ein ortsüblicher Mietzins oder der durchschnittliche Ertrag, der eine Rendite während der ganzen Lebensdauer der auf dem Grundstück stehenden Bauten widerspiegeln soll, anzurechnen. Als durchschnittlicher Ertrag für die ganze Lebensdauer einer Liegenschaft kann von einem Mittelwert von 5 % des Verkehrswerts ausgegangen werden. Von diesem hypothetischen Ertrag sind die für Gebäudeunterhaltskostenpauschale und der Hypothekarzins abzuziehen (CARIGIET/KOCH, a.a.O., Rz. 617 f.). -6-