4.2. In psychischer Hinsicht wurde im Bericht des Rehazentrums F. vom 9. August 2021 eine Anpassungsstörung mit vorwiegender Störung von anderen Gefühlen (ICD-10 F43.23) und "Psychologische Faktoren und Verhaltensfaktoren bei chronischen Schmerzen[,] DD: Anhaltende Schmerzstörung, ICD-10 F45.4" diagnostiziert (VB 139 S. 9). Eine neu gestellte psychiatrische Diagnose genügt für sich allein jedoch nicht, eine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft zu machen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_841/2019 vom 30. März 2020 E. 4.2.2); massgebend sind die Auswirkungen der Gesundheitsschädigung auf die Arbeitsfähigkeit (vgl. BGE 136 V 279 E. 3.2.1 S. 281;