Soweit im Bericht des Spitals E. vom 25. November 2020 ausgeführt wurde, der Beschwerdeführer klage über Kniebeschwerden (VB 133 S. 7 f.), sind diese neu. Allerdings wurde der Beschwerdevortrag des Beschwerdeführers vom behandelnden Arzt als nicht nachvollziehbar und erheblich inkonsistent beschrieben. So berichte der Beschwerdeführer immer wieder von Blockierungen im Kniegelenk, könne dieses jedoch in unbeobachteten Momenten sehr gut bewegen (VB 133 S. 7 f.). Hinzu kommt, dass im rheumatologischen Bericht des Rehazentrums F. vom 11. August 2021 die Kniebeschwerden kein Thema mehr waren und die Gelenke der unteren Extremität als unauffällig beurteilt wurden (VB 139 S. 5), womit sich