das "Tätigkeitsprofil" gemäss dem asim-Gutachten zu übernehmen (VB 77 S. 3 f.). Im asim-Gut- achten aus dem Jahr 2008 wurde dem Beschwerdeführer für eine körperlich leichte bis maximal mittelschwere Tätigkeit ohne repetitives Heben, Stossen oder Ziehen von Lasten von mehr als 7.5 bis 10 kg, ohne repetitives Bücken oder repetitives Arbeiten über Kopf, ohne repetitiv rotierende Bewegungen des Achsenskeletts und ohne ausgeprägte Kälte- oder Vibrationsexpositionen, eine 100%ige Arbeitsfähigkeit attestiert (VB 29 S. 7 f.). 3.3. Aus den im Rahmen des Neuanmeldungsverfahrens eingereichten medizinischen Unterlagen ergibt sich im Wesentlichen Folgendes: