Im Rahmen des Einwandverfahrens reichte der Beschwerdeführer weitere Arztberichte zu den Akten. Nach Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am 8. April 2022 im Sinne ihres Vorbescheids. -3- 2. 2.1. Am 22. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde dagegen und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 8. April 2022 und das Eintreten auf das Leistungsbegehren. 2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: