1.3. Mit Anmeldung vom November 2018 beantragte der Beschwerdeführer erneut die Ausrichtung von IV-Leistungen. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei. Gestützt auf ein darin befindliches medizinisches Gutachten der C. Klinik, Q., vom 7. August 2019 und die RAD-Stellungnahme vom 1. Oktober 2019 sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer im März bzw. Juli 2020 berufliche Massnahmen (Coaching; Arbeitsversuch) zu. Einen Anspruch auf eine Invalidenrente verneinte sie mit Verfügung vom 20. März 2020. Der Beschwerdeführer brach den Arbeitsversuch per 25. August 2020 ab.