1. 1.1. Der 1980 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 19. April 2002 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufsberatung; Umschulung) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 15. Juli 2002 wies sie das Gesuch um berufliche Massnahmen ab.