vgl. Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch, 267. Aufl. 2017, S. 1476: Ausbleiben der knöchernen Überbrückung nach Fraktur über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten). In der Folge wurde aber keine ergänzende somatische gutachterliche Beurteilung veranlasst, ohne dass sich aus dem Gutachten selbst oder den weiteren Akten ergibt, warum die für erforderlich erachtete orthopädische oder rheumatologische Begutachtung nicht veranlasst und durchgeführt wurde. Damit erweist sich das medex- perts-Gutachten als unvollständig.